Nachdem wir euch in unserem gestrigen Beitrag gezeigt hatten, wie ihr euch Amazon Music Unlimited 3 Monate gratis sichern könnt, ist heute Apple Music dran. So könnt ihr Apples Musik-Streaming-Dienst im Rahmen einer Aktion auf dem Gutscheinportal Groupon aktuell ebenfalls 3 Monate komplett kostenlos abonnieren und nach Herzenslust Musik hören. Bei uns hat das sogar trotz diverser Probephasen in der Vergangenheit und bis zuletzt aktiver Apple Music Mitgliedschaft funktioniert!
Per Gutschein: Apple Music bis zu 3 Monate gratis sichern!
Wer Apples Musik-Service Apple Music schon immer einmal ausprobieren wollte, oder diesen mal wieder nutzen möchte, kann sich dafür auf der Webseite Groupon aktuell einen Gratis-Gutschein besorgen. Wenn ihr Apple Music bisher noch nicht abonniert habt, erhaltet ihr damit 3 Monate lang kostenlosen Zugriff auf das gesamte Angebot des Streaming-Dienstes.
Aber auch wer Apple Music früher schon einmal abonniert hat und aktuell kein Abonnent ist, bekommt hier immerhin noch 2 Monate geschenkt. Ziemlich cool, wenn man bedenkt, dass man unter diesen Umständen bisher meist leer ausgangen ist. Bei uns als ehemalige Abonnenten hat es zumindest einwandfrei funktioniert. Einzige Voraussetzung hier: Ihr benötigt einen Groupon-Account. Falls ihr noch keinen besitzt, könnt ihr euch diesen aber schnell anlegen.
Und so funktioniert’s
Um den Gutschein zu erhalten, müsst ihr nur auf die Groupon-Webseite gehen und eine der beiden verfügbaren Abo-Optionen (Familien- oder Einzelabonnement) auswählen. Mit der Familienvariante könnt ihr bis zu 5 Personen hinzufügen, die Apple Music dann ebenfalls gratis nutzen können. Klickt anschließend den „Kaufen“-Button und geht auf „Bestellung aufgeben“. Den Gutschein findet ihr dann in der Groupon-App unter „Mein Konto“ -> „Meine Käufe“, wo ihr diesen mit einem Tipp auf „Redeem Online“ einlösen könnt. Dafür habt ihr insgesamt 30 Tage lang Zeit.

Geht dazu einfach in der Einstellungen-App oben auf euren Namen und wählt „Abonnements“. Tippt auf das aktive Abo, geht auf „Abo kündigen“ und dann auf „Bestätigen“.
