iPhone auf dem Fahrrad nutzen: So teuer kann es werden

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iPhone Fahrrad LogoWer nicht ohnehin das ganze Jahr über in die Pedale tritt, schwingt sich spätestens bei den milden Frühlingstemperaturen aufs Fahrrad. Natürlich muss das iPhone mit und wird gerne auch während der Fahrt genutzt. Warum das schnell sehr teuer werden kann, verraten wir euch hier.

Handy nutzen beim Fahrradfahren: Bis zu 100 € Strafe drohen

Egal, ob man nun zu Fuß, mit dem Auto oder auf dem Fahrrad unterwegs ist, das iPhone ist immer dabei. Aber nicht in allen Situationen ist die Nutzung des Smartphones erlaubt. Wie auch während der Autofahrt, riskieren Fahrradfahrer mitunter hohe Geldstrafen, wenn sie das Mobilgerät beim Radfahren nutzen. So kann euch die kurze Songauswahl in der Musik-App oder der Routen-Check in der Navi-Anwendung teuer zu stehen kommen.

Die Straßenverkehrsordnung verbietet laut § 23 Abs. 1a StVO allen Fahrern (also auch Radfahrern) die Nutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, wenn es dafür in der Hand gehalten werden muss. Damit ist das Telefonieren ebenso tabu, wie das Lesen oder Schreiben von Nachrichten. Es reicht also schon, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Denn mit nur einer Hand am Lenker steigt natürlich auch die Unfallgefahr erheblich.

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Verstoß Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe vor. So schlägt die Nutzung des Handys – z. B. Telefonieren, Fotografieren oder Nachrichten schreiben – mit 55 Euro zu Buche. Liegt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor, steigt der Betrag auf 75 Euro, während bei einem Unfall, der durch die Smartphone-Nutzung verursacht wurde, sogar 100 Euro fällig werden.

Wann ist die Handy-Nutzung auf dem Fahrrad erlaubt?

Die Bedienung eines Handys während der Fahrt ist dann erlaubt, wenn das Mobilgerät dafür nicht in die Hand genommen werden muss. Dafür gibt es spezielle Lenkerhalterungen für Smartphones, die eine weitestgehend freihändige Nutzung ermöglichen. Zudem darf für die Bedienung der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewendet werden, und auch nur, wenn es die aktuelle Verkehrssituation zulässt.

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