Beleidigung in WhatsApp: Das kann euch den Job kosten

News: 28.08.2023, 9 Uhr • Lesezeit: 2 Minuten

Angst Emoji LogoEine WhatsApp-Gruppe, in der man sich mit anderen über allerlei Dinge austauscht, empfindet man intuitiv als vertrauliche Umgebung. So lässt man sich auch gerne mal zu der einen oder andere Beleidigung hinreißen. Ist diese gegen einen Vorgesetzten gerichtet, droht im schlimmsten Fall die Kündigung, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.

Kündigung nach Beleidigung im Chat: Gericht gibt Arbeitgeber recht

Im Internet wird nicht selten gepöbelt und beleidigt, was das Zeug hält. Und auch in Messenger-Gruppen wird gerne mal Dampf über alles und jeden abgelassen. Dass man sich hier aber nicht in einem rechtsfreien Raum befindet und mitunter schwere Konsequenzen drohen, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht in Erfurt vom 24. August 2023 (2 AZR 17/23).

Im konkreten Fall äußerte sich ein Arbeitnehmer in einer privaten WhatsApp-Gruppe in beleidigender und menschenverachtender Weise über Vorgesetzte und Arbeitskollegen. Die Gruppe, die seit 2014 aktiv war, bestand aus insgesamt sieben „langjährig befreundeten“ Personen, unter anderem auch einem Verwandten des Angeklagten. Nachdem der Arbeitgeber vom Inhalt des Gruppenchats erfuhr, sprach er dem Angestellen die fristlose Kündigung aus. Dieser berief sich in erster Instanz auf den Kündigungsschutz und eine „berechtige Vertraulichkeitserwartung“ hinsichtlich seiner Äußerungen und bekam Recht.

Im Revisionsverfahren wurde die Entscheidung seitens des Bundesarbeitsgericht nun zu Gunsten des Arbeitgebers gekippt, mit der Begründung, dass eine Vertraulichkeitserwartung nur in bestimmten Fällen berechtigt ist. Dies hänge vom Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chatgruppe ab, so das BAG. Bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen muss der Arbeitnehmer darlegen, warum er erwarten konnte, dass der Inhalt von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben wird. Vereinfacht gesagt: Wer sich in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, darf nicht erwarten, dass die Vertraulichkeit eines Chats vor der Kündigung schützt.

Das Internet ist bekanntlich kein rechtsfreier Raum und vor diesem Hintergrund ist auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu verstehen. Wer sich in einer Chatgruppe in Sicherheit wähnt und über den Arbeitgeber herzieht, kann sich im schlimmsten Fall mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert sehen, bis hin zum Jobverlust.

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